Der T-Shirt-Verkäufer in der Zürcher Altstadt hat eine Abmahnung erhalten, die von der Basler Kanzlei Wagner Prazeller Hug ausgesandt wurde. Die Warnung richtet sich gegen die Veröffentlichung von Fehlinformationen. Der Verkäufer war zuvor bei Ringier-Erbe Lingg tätig und hat sich nach dem Ausscheiden neu als Modeverkäufer in der Altstadt engagiert. Die Kanzlei betont, dass ihre Klienten und sie nicht zögern werden, Falschbehauptungen gerichtlich einzuklagen. Die Abmahnung kam in der Nacht an und warl mit einer dringenden Empfehlung verbunden, von der Veröffentlichung von Fehlinformationen abzusehen. Der Fall zeigt, wie rechtliche Schritte in der Stadt Zürich und im Raum Basel ablaufen können. Die genaue Natur der Fehlinformationen bleibt unklar, da die Abmahnung nicht vollständig zitiert wird. Der T-Shirt-Verkäufer steht nun unter rechtlichen Beobachtung. Die Basler Kanzlei betont ihre Entschlossenheit, rechtliche Schritte einzuleiten, falls nötig. Der Fall unterstreicht die Bedeutung von rechtlicher Klärung in der lokalen Wirtschaft.